Informationen zu Mülltrennung und -entsorgung

Altpapier:
Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte
Hefte, Briefe, Kuverts (auch mit Adressfenster), Schreib- und Büropapier, Bücher (ohne Einband)
Schachteln (flachgedrückt, nicht zerrissen)
Packpapier, Papiertragetaschen, Papiersäcke restentleer ( z.B. Mehl- und Zuckersackerl)


Restmüll:
Verpackungen mit Restinhalt
zerbrochenes Gebrauchsglas und Glühbirnen (Geschirr, Trinkgläser, Fensterscheiben)
unbrauchbare Kleidung und Schuhe
Hygieneartikel, Feuchttücher, auch feuchtes Toilettenpapier
Katzenstreu
volle Staubsaugerbeutel
kalte Ofenasche

Zusätzliche Restmüllsäcke können am Gemeindeamt oder beim WSZ Stützenhofen angekauft werden (€ 3,30 pro Sack).


Gelber Sack:
Verpackungen aus Kunststoff (Aufstrich- oder Butterbecher, Joghurtbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Plastik-Tragetaschen, Zahnpastatuben, Blisterverpackungen von Tabletten etc.)
Plastikflaschen (Getränke, Wasch- und Körperpflegemittel, Lebensmittel ....)
Verpackungen aus Metall und Aluminium (Konservendosen, Getränkedosen, Tierfutterdosen,  Alufolie, Metallverschlüsse, Metalltuben, Bierkapseln)
Deckel von Joghurt- und Topfenbechern
Getränkeverbundkartons (Milch- und Saftpackerl)
Komplett entleerte Spraydosen
Styroporchips, Styroportassen etc.
Verpackungen aus Textil (Baumwollsackerl für beispielsweise Reis, Jutesäcke etc.)
kleine Holzsteigen, Tortenschachteln aus Holz etc.
Verpackungen aus Kork (Flaschenverschlüsse etc.)
Verpackungen aus biologisch abbaubaren Materialien (Folien oder Schalen aus Maisstärke, "Bio-Kunststoffverpackungen" etc.)
Verpackungen aus Porzellan, Keramik, Ton und Steingut (Kosmetiktigel, Tongefäße für Käsefondue etc.)

Besser lose: Werden Joghurtbecher ineinander gestapelt oder Materialien in das andere gestopft, erschwert das ebenfalls die Sortierung. Daher bitte die Verpackungen lose in den Gelben Sack einbringen.


 Biomüll: 
ausschließlich biologisch abbaubare Abfälle.
Das sind z.B. Obst- und Gemüsereste inklusive Schalen, Kaffeesatz samt Filter, Teebeutel, Essensreste, Knochen, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel und auch Wurst, Fleisch und Fisch in geringen Mengen. Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub oder verblühte Blumen sind ebenso kompostierbar wie reine Holzasche und Kleintiermist.


Wertstoffsammelzentrum Öffnungszeiten:

WSZ Stützenhofen
Dienstag       08:00-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-18:00 Uhr
jeden 1. Samstag  im Monat 08:00-12:00 Uhr
Baum-, Strauch- und Grünschnitt 06:00-20:00 Uhr
geschlossen an Sonn- und Feiertagen sowie am Karfreitag, 15.11, 24.12. und 31.12.

Der Zutritt zu den Wertstoffzentren ist beliebig oft möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Abgabe der Abfälle und Altstoffe nur in Haushaltsmengen zu den angegebenen Öffnungszeiten gestattet ist.

Übernahme am WSZ:

• Sperrmüll 
    Nicht recyclebare Siedlungsabfälle, die zu groß für die Restmülltonne sind)

• Altholz

• Altmetalle (Alteisen)

• Hartkunststoffe (Nicht-Verpackung)
    Kanister, Kunststoffdosen

• Altspeiseöle & -fette (NÖLI)

• Alttextilien (Altkleider)

• Nespressokapseln

• Feuerlöscher

• Kartonagen

• Verpackungsstyropor

• Altglas
   Verpackungsglas (Weiß- und Buntglas)
   Flachglas (Fensterglas ohne Rahmen), Drahtglas, Isolierglas

• Elektroaltgeräte und Batterien
    Elektrokleingeräte
    Elektrogroßgeräte
    Kühl- und Klimageräte
    Bildschirme
    Leuchtstofflampen
    Gerätebatterien
    Fahrzeugbatterien
    Li-Batterien

• Problemstoffe

• Biogene Abfälle
    Grünschnitt
    Baum- und Strauchschnitt

• Baurestmassen
    Ziegel, Beton
    Fliesen, Keramik, Heraklith, verunreinigte Ziegel (Inert)

• Altreifen


Verhaltensregeln am WSZ:

• Die Abgabe von Altstoffen und Abfällen ist nur in Haushaltsmengen gestattet.

• Für bestimmte Abfälle werden Entsorgungskostenbeiträge vorgeschrieben.

• Sämtliche angelieferte Abfälle gehen in das Eigentum des Umweltverbandes über. Unerlaubter Abtransport von Abfällen ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht.

• Die Anlieferung von Abfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht zulässig.

• Das Ablagern von Abfällen vor dem Wertstoffzentrum bzw. im freien Gelände ist verboten.

• Den Anweisungen des Übernahmepersonals ist Folge zu leisten.


Nähere Informationen und Trenn ABC der Abfallverbände:      
Umweltverband Mistelbach