MARKTGEMEINDE FALKENSTEIN
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€ 520,00 Einheitssatz
1,25 Bauklassenkoeffizient
Mit der Aufschließungsabgabe leisten Sie Ihren Beitrag zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde die nach einem Einheitssatz berechnet wird.
Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.
Bei einem Neu oder Zubau auf einem bereits bebauten Grundstück, wird eine Ergänzung zur Aufschließungsabgabe vorgeschrieben, wenn der Bauklassenkoeffizienten seit der Bauplatzerklärung erhöht wurde.
Wenn bei einer Grundstücksänderung , zu einem Grundstück ein Teil eines Bauplatzes dazu kommt, wird dieses mit der Bauplatzeigenschaft infiziert. Aufgrund dessen wird eine Ergänzung zur Aufschließungsabgabe vorgeschrieben.
Die Berechnung der Aufschließungsabgabe ist relativ einfach uns setzt sich zusammen aus folgenden Variablen:
1.) Der Wurzel aus der Grundstücksgröße, die Berechnungslänge genannt wird.
2.) Dem Einheitssatz
3.) Dem Bauklassenkoeffizienten (BKK), der sich aus der Bauklasse ergibt.
BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25
Beispiel:
1.) Grundstücksgröße: 800 m²
2.) Bauklasse: 2 (Wert für die Bauklasse II ist 1,25)
3.) Einheitssatz: 520,-
Formel: Quadratwurzel aus Grundstücksfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz
z.B.: √800*1,25*520 = 28,2842*1,25*520 = 18.384,73 €